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Alkohol im Jugendbereich
Auf Trikots von Jugendmannschaften ausgeschlossen. Im Erwachsenenbereich zulässig, sofern die Verbandsordnung nichts anderes sagt.
Blatt 32 · Regeln
Ausgabe immergültig
Weiße Ausfertigung · Durchschlag rosa
Trikotwerbung ist im Amateursport weitgehend frei: die Verbände regeln nicht, wie groß eine Fläche sein darf, sondern dass sie die Mannschaft erkennbar und die Nummer lesbar lässt. Genau eine Verbotsregel ist eindeutig: die Rückennummer selbst bleibt frei.
Fünf sind offen, eine ist gesperrt, und die gesperrte ist die, an der Entwürfe scheitern.
| Fläche | Zulassung | Hinweis |
|---|---|---|
| Brust, mittig | überall zugelassen | Die Hauptfläche. Konkurriert mit nichts und ist deshalb der Standardplatz für den Hauptsponsor. |
| Rücken oberhalb der Nummer | zugelassen, mit Auflage | Darf die Rückennummer nicht anschneiden oder in ihrer Lesbarkeit beeinträchtigen; das ist die Auflage, die praktisch überall gilt. |
| Ärmel | überall zugelassen | Kleine Fläche, gut sichtbar in Nahaufnahmen. Üblicher Platz für einen Zweitsponsor. |
| Hosenbein | überall zugelassen | Wirtschaftlich attraktiv, weil der Druck dort länger hält als auf dem Trikot. |
| Kragen innen | zugelassen | Nicht als Werbefläche gedacht und dafür auch kaum geeignet; praktisch relevant nur für den Vereinsnamen. |
| Rückennummer selbst | nicht zulässig | Die Nummer darf keine Werbung tragen und nicht durch Werbung überlagert werden. Das ist die einzige klare Verbotsregel in diesem Bereich. |
Die Beschränkungen betreffen die Branche, nicht die Größe, und im Jugendbereich mehr als bei Erwachsenen.
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Auf Trikots von Jugendmannschaften ausgeschlossen. Im Erwachsenenbereich zulässig, sofern die Verbandsordnung nichts anderes sagt.
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Durchgehend ausgeschlossen, unabhängig von der Altersklasse.
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Ausgeschlossen. Im Erwachsenenbereich abhängig von der Ordnung des Verbands und der Liga.
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Ausgeschlossen; Werbung ist auf gewerbliche Kennzeichnung begrenzt.
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Ausgeschlossen. Der Verein haftet dafür, was auf seinen Trikots steht, unabhängig davon, wer dafür bezahlt hat.
Verbindlich ist der Verband
Werbebeschränkungen stehen in der Spielordnung des Landesverbands und in den Durchführungsbestimmungen der Liga. Die Systematik ist überall dieselbe, die Liste der ausgeschlossenen Branchen kann abweichen.
Der Grund für diese Arbeitsteilung steht in der DFB-Spielordnung selbst: § 39 ermächtigt den DFB, Vorschriften über die Ausgestaltung der Spielkleidung zu erlassen, und § 39b überträgt Einhaltung und Ahndung den Mitgliedsverbänden. Wer die für sein Spiel geltende Fassung sucht, sucht auf der Seite des eigenen Landesverbands nach „Ausführungsbestimmungen Werbung“ oder „Richtlinien für Trikotwerbung“. Wie die Ebenen zusammenhängen, steht im Abschnitt Regeln.
Die Vorderseite eines Trikots hat viel Fläche und wenig Konkurrenz: Hauptsponsor mittig, Vereinswappen links, Herstellerlogo rechts, und alle drei stören sich nicht. Auf dem Rücken ist es umgekehrt. Dort liegen Rückennummer, Spielername und ein möglicher Zweitsponsor auf derselben Achse, und die Nummer hat Vorrang: sie darf weder angeschnitten noch in ihrem Kontrast beeinträchtigt werden.
Praktisch heißt das: von den drei Rückenelementen passen zwei. Nummer plus Name funktioniert, Nummer plus Zweitsponsor funktioniert, alle drei zusammen führen dazu, dass eines davon zu klein wird, meist der Name, manchmal die Nummer. Da die Nummer die einzige davon ist, die eine Vorgabe hat, entscheidet sich die Frage von selbst: wer einen Zweitsponsor auf dem Rücken verkauft, verzichtet auf den Spielernamen.
Der Ärmel ist deshalb die interessantere Zweitfläche, und das Hosenbein die wirtschaftlichste. Beide konkurrieren mit nichts, beide sind gut sichtbar, und das Hosenbein hält den Druck länger, weil die Stelle beim Waschen weniger scheuert. Wer im Verein einen zweiten Sponsor unterbringen muss, ohne den Rücken zu überladen, hat damit zwei Flächen zur Wahl; die Aufpreise dafür stehen unter Druckpreise, und wie sich beide Flächen im Entwurf verhalten, lässt sich im Designer ansehen.
Eine Frage bleibt, die keine Ordnung beantwortet: was geschieht, wenn der Sponsor vor dem Trikot geht. Bedruckt ist bedruckt, und ein abgeklebtes Logo sieht ein ganzes Jahr lang nach abgeklebtem Logo aus. Vereine, die das einmal erlebt haben, legen die Sponsorfläche deshalb auf ein Teil, das ohnehin kürzer lebt, oder vereinbaren eine Laufzeit, die zum Satz passt und nicht zum Kalenderjahr. Was dazu in die Vereinbarung gehört, steht unter Sponsoring.
Brust, Rücken oberhalb der Nummer, Ärmel und Hosenbein sind praktisch überall zugelassen. Nicht zulässig ist Werbung auf der Rückennummer selbst oder in einer Weise, die ihre Lesbarkeit beeinträchtigt; das ist die einzige klare Verbotsregel in diesem Bereich.
Die Verbandsordnungen nennen für den Amateurbereich meist keine harten Maße, sondern verlangen, dass Werbung die Erkennbarkeit der Mannschaft und die Lesbarkeit der Nummer nicht beeinträchtigt. Verbindlich ist die Ordnung des jeweiligen Verbands; praktisch üblich sind Flächen, die die Brustbreite nicht überschreiten.
Ja, mit Einschränkungen bei der Branche: Alkohol und Glücksspiel sind auf Jugendtrikots ausgeschlossen, Tabak durchgehend. Zusätzlich ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Verwendung von Fotos gesondert einzuholen, weil Trikotwerbung praktisch immer über Bilder wirkt.
Der Verein, unabhängig davon, wer dafür bezahlt hat. Deshalb gehört in eine Sponsorvereinbarung die Aussage, dass der Sponsor die Nutzungsrechte am Logo hat und dass der Inhalt den Verbandsvorgaben entspricht; die Punkte dazu stehen unter Sponsoring.
Nein, und das ist der Punkt, an dem Entwürfe am häufigsten scheitern. Ein Zweitsponsor auf dem Rücken muss oberhalb der Nummer sitzen und darf sie weder anschneiden noch ihren Kontrast verringern. Wer beides plus Spielername unterbringen will, hat auf dem Rücken keinen Platz mehr.
Ja, mit einer praktischen Besonderheit: da das Torwarttrikot farblich von beiden Mannschaften abweicht, sitzt die Sponsorfläche dort auf einem anderen Grund und braucht eine eigene Kontrastentscheidung. Die Werbung darf dabei die Unterscheidbarkeit des Torhüters nicht beeinträchtigen.
Im Amateurbereich in der Regel nicht als Einzelmaßnahme, wohl aber die Vereinsfarben. Ligaspezifische Durchführungsbestimmungen können abweichen. Bei einem größeren Sponsorvertrag lohnt eine Nachfrage beim Verband vor der Bestellung, nicht danach.
Das Herstellerlogo gilt nicht als Trikotwerbung im Sinne der Ordnungen und ist deshalb unabhängig von den Werbeflächen zulässig. Praktisch belegt es allerdings Platz, meist die rechte Brustseite, und beeinflusst damit, wo das Vereinswappen sitzt.
Die übrigen Blätter dieses Abschnitts, dazu die beiden, die daneben am häufigsten gebraucht werden.