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Fläche und Größe
Welche Position, welche Maße, welche Farben. Ohne diese Angabe entsteht der häufigste Streit: der Sponsor erwartet die Brust, der Verein hatte den Ärmel gemeint.
Blatt 23 · Ausstattung
Ausgabe immergültig
Weiße Ausfertigung · Durchschlag rosa
Trikotsponsoring scheitert selten am Betrag und häufig an der Fläche: der Sponsor erwartet die Brust, der Verein hatte den Ärmel gemeint. Sechs Punkte in einer einseitigen Vereinbarung räumen praktisch alle Streitfälle aus, und ein begründeter Betrag verhandelt sich besser als ein geratener.
Der Wert einer Fläche hängt an Sichtbarkeit und daran, mit was sie um Platz konkurriert.
| Fläche | Größe | Wert | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Brust, mittig | die größte verfügbare Fläche | hoch | Der Standardplatz für den Hauptsponsor. Kollidiert mit nichts. |
| Rücken, oberhalb der Nummer | schmales Band | mittel | Darf die Nummer nicht anschneiden und konkurriert mit dem Spielernamen um denselben Bogen. |
| Ärmel | klein | mittel | Der übliche Platz für einen Zweitsponsor, gut sichtbar in Nahaufnahmen. |
| Hosenbein | klein | niedrig bis mittel | Wirtschaftlich interessant, weil die Stelle beim Waschen weniger scheuert und der Druck länger hält. |
| Rücken, unterhalb der Nummer | schmales Band | niedrig | Selten genutzt, weil die Stelle beim Sitzen auf der Bank verdeckt wird. |
Eine Seite genügt. Länger wird sie nur, wenn eine der sechs Angaben fehlt.
01
Welche Position, welche Maße, welche Farben. Ohne diese Angabe entsteht der häufigste Streit: der Sponsor erwartet die Brust, der Verein hatte den Ärmel gemeint.
02
An Saisons gebunden, nicht an Kalenderjahre, und mit einer Aussage dazu, was passiert, wenn der Satz vor Ablauf ersetzt wird.
03
Nur was tatsächlich geliefert wird: Fläche auf dem Trikot, Nennung auf der Vereinsseite, Bandenwerbung. Nichts, was von Aufstieg oder Zuschauerzahl abhängt.
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Einmalig zur Bestellung oder je Saison. Bei Einmalzahlung gehört dazu, was bei vorzeitigem Ende geschieht.
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Wer darf Fotos des Trikots verwenden: der Verein für seine Berichte, der Sponsor für seine Werbung, beide.
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Eine Frist, zu der gekündigt oder verlängert wird, damit der Verein vor der Bestellung des nächsten Satzes Klarheit hat.
Keine Rechtsberatung
Die steuerliche Einordnung von Sponsoring hängt davon ab, ob der Verein eine aktive Werbeleistung erbringt oder nur die Nutzung seines Namens duldet, und die Grenze verläuft im Einzelfall. Für einen gemeinnützigen Verein ist das eine Frage an den Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Worüber dabei gesprochen wird
Wer diese Frage mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt klärt, klärt sie anhand von drei Stellen. Sie hier zu nennen ersetzt die Auskunft nicht, macht aber das Gespräch kürzer.
Die übliche Reihenfolge im Verein ist: einen Betrag nennen, den man für angemessen hält, und hoffen. Das funktioniert selten gut, weil der Sponsor keinen Anhaltspunkt hat, wofür die Summe steht, und deshalb nach unten verhandelt. Die umgekehrte Reihenfolge kostet nichts und wirkt anders: zuerst rechnen, was der Satz tatsächlich kostet, dann einen Anteil daran vorschlagen. Damit steht kein Wunsch im Raum, sondern eine Rechnung, und die Frage verschiebt sich von „ist das viel?" zu „welchen Anteil übernehmen wir?".
Der zweite Grund, aus dem sich diese Reihenfolge lohnt, betrifft die Reserve. Ein Satz wird fast immer knapp bestellt, weil die Summe schon groß genug wirkt, und im Februar fehlt ein Trikot für einen Zugang. Wer den Sponsorbeitrag auf die Gesamtkosten inklusive Reserve bezieht, löst das im Voraus, weil zwei zusätzliche Garnituren im verhandelten Anteil enthalten sind statt in einer späteren Nachfrage beim Kassenwart.
Bleibt die Fläche, und dort liegt der eigentliche Streitpunkt. „Werbung auf dem Trikot" bedeutet für einen Sponsor die Brust und für einen Verein manchmal den Ärmel, und der Unterschied fällt erst auf, wenn der Satz geliefert ist. Ein Musterteil mit einem Streifen Klebeband an der vorgesehenen Stelle klärt das in einer Minute; ein Satz Maße in der Vereinbarung hält es fest. Welche Flächen der Verband überhaupt zulässt und welche Größen dort gelten, steht unter Trikotwerbung, und was der Druck dieser Fläche kostet, unter Druckpreise.
Es gibt keinen Marktpreis, und eine Zahl auf einer Website wäre für den nächsten Verein falsch. Belastbar ist ein anderer Ansatz: der Verein rechnet mit dem Kostenrechner aus, was ein Satz kostet, und verhandelt einen Anteil daran. Damit ist der Betrag begründet statt geraten, und der Sponsor sieht, wofür er zahlt.
Zwingend ist er nicht, sinnvoll immer, und er muss nicht lang sein. Eine Seite mit Fläche, Größe, Laufzeit, Betrag, Zahlungsweise und Kündigungsfrist verhindert praktisch alle Streitfälle, die entstehen. Der häufigste davon ist nicht das Geld, sondern die Fläche.
Das hängt daran, ob der Verein eine aktive Werbeleistung erbringt oder nur die Nutzung seines Namens duldet, und die Grenze verläuft im Einzelfall. Für einen gemeinnützigen Verein ist das eine Frage an den Steuerberater oder das Finanzamt, nicht an eine Website. Sicher ist nur: die Vereinbarung sollte die Gegenleistung genau benennen, weil daran die Einordnung hängt.
Dann trägt der Verein die Restkosten, denn das Trikot bleibt bedruckt. Genau deshalb gehört in jede Vereinbarung eine Aussage zur vorzeitigen Beendigung, und deshalb ist eine Einmalzahlung zur Bestellung für den Verein sicherer als eine Zahlung je Saison.
Technisch ja, sinnvoll mit Grenzen. Brust und Ärmel funktionieren gut nebeneinander, Brust und Rücken auch. Sobald eine dritte Fläche dazukommt, konkurriert sie mit der Rückennummer oder dem Vereinswappen um Platz und Aufmerksamkeit. Die Vorgaben dazu stehen unter Trikotwerbung.
So lange wie der Satz getragen wird, also zwei bis vier Saisons, und in Saisons gerechnet, nicht in Kalenderjahren. Eine Laufzeit, die mitten in einer Saison endet, führt entweder zu einem Trikot mit Werbung ohne Vertrag oder zu einem Satz, der vorzeitig ersetzt werden muss.
Üblich ist ein Gesamtbetrag, aus dem der Verein Textil und Druck bezahlt. Sauberer wird die Verhandlung, wenn der Verein beide Posten getrennt ausweist: dann ist sichtbar, dass die Sponsorfläche selbst einen Aufpreis erzeugt, der unter Druckpreise berechenbar ist.
Zwei Punkte über das Übliche hinaus: Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel ist auf Jugendtrikots ausgeschlossen, und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Verwendung von Fotos ist gesondert einzuholen. Die Werbebeschränkungen ergeben sich aus den Ordnungen des jeweiligen Verbands.
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